AGB
Carmens Hundetraining mit Herz und Verstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versicherung, Impfschutz
Es können nur Hunde an den Angeboten teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung(T, L, P, H, S), bei Welpen altersentsprechend, verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis gegebenenfalls benötigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Floh,-Läuse- oder Milbenbefall dürfen nicht an Gruppenstunden teilnehmen.
Haftung
Der Teilnehmer haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt.
Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Die Teilnahme sämtlicher Unterrichts-, Übungs- und Beratungsstunden erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Eine Haftung der Hundeschule oder der Trainerin wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Soweit ein Teilnehmer durch die Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Teilnehmer allein die Verantwortung hierfür.
Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zusetzen
Vertragsgegenstand/ Anmeldung
Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Gruppenstunden.Kurse, Seminare und Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter.Die Anmeldung kann persönlich, per Post, telefonisch oder per E-Mail/WhatsApp erfolgen.
Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Halters/Halterin abhängig ist.
Ausfall der Übungsstunden durch Hundetraining mit Herz und Verstand
Hundetraining mit Herz und Verstand behält sich vor, Stunden aus wichtigem Grund ausfallen zu lassen. in diesen Fällen wird das Training selbstverständlich nachgeholt, oder, falls eine längere Pause nötig sein sollte, wird die Gebühr zurückerstattet.
Gebühr
Die Gebühr für Gruppen- und Einzelstunden ist jeweils im Anschluss an eine Trainingseinheit in Bar zu entrichten.
Bei Kursen mit einer festen Zeiteinheit ist die Gebühr vor Beginn nach erhalt der Rechnung auf das angegebene Bankkonto zu entrichten oder vor der ersten Stunde in Bar zu bezahlen.
Teilnahmeausschluss / Verhaltensauffälligkeiten
Kranke und läufige Hunde sind - außer nach Absprache - von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Halter/Halterin ist verpflichtet vor der ersten Unterrichtsstunde die Trainerin im Grund über Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes aufzuklären.
Absagen durch den Kunden
Die Absage muss mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn per Telefon, SMS, oder per E-Mail stattfinden. Erfolgt die nicht oder später, wird die jeweilige Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet.
Verhalten auf dem Hundeplatz/Mobilen verschiedenen Orten
Auf dem Hundeplatz sind die Hunde an der leine zu führen, bis die Trainerin eine Aufforderung zum Ableinen gibt. Außerhalb oder in der Stadt sind die Hunde so zu führen (Leine, Halsband, Geschirr, Hilfsmittel, Maulkorb),dass keine Gefahr für Dritte besteht.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu folge.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Müllheim.
